Vertrauensvolle Beratung
für rechtssichere Beurkundungen
Notariat
Kompetenz – Diskretion – Qualität
für rechtssichere Beurkundungen
Dies gilt beispielsweise für Grundstückskaufverträge, Schenkungen, die Errichtung bestimmter Testamente sowie die Gründung oder Übertragung von Kapitalgesellschaften. Aus der Vielzahl an gestalterischen Möglichkeiten diejenige aufzuzeigen, die Ihr spezielles Anliegen rechtssicher gelingen lässt, ist meine Aufgabe als Notarin. Als Trägerin eines öffentlichen Amtes bin ich dabei zu absolutem Stillschweigen verpflichtet. Und schließlich verstehe ich mich als Notarin auch als Dienstleisterin, von der Sie neben Fachkompetenz auch eine persönliche Beratung und einen hervorragenden Service erwarten dürfen.“
Aus meiner Sicht sollten sich Notare zudem heutzutage als Dienstleister verstehen,
deren Mandanten eine zügige Beratung von höchster Qualität erwarten dürfen.
Ihnen diese Qualität und Sorgfalt bei gleichzeitig zügiger Bearbeitung zu bieten, ist mein Anspruch an meine Tätigkeit.
Immobilien haben ein langes Leben. Grundstücke werden gekauft, verkauft oder auch innerhalb der Familie, zum Beispiel im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, übertragen.
Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wir beraten Sie, gestalten auf Basis Ihrer Wünsche die Verträge und sorgen für eine schnelle und reibungslose Durchführung.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Immobilien:
Verstirbt ein Mensch, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen,
so greift die gesetzliche Erbfolge.
Das ist jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers. Es gibt viele Gründe, weshalb es sinnvoll sein kann, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen:
Das Erbrecht bietet viele Instrumentarien, Vermögen im Rahmen einer letztwilligen Verfügung so zu lenken, wie es den Bedürfnissen des Erblassers, seiner Angehörigen sowie ggf. seines Unternehmens am besten entspricht. Auch die Übertragung von Vermögen unter Lebenden darf nicht außer Acht gelassen werden und ist in vielen Fällen sinnvoll.
Die erbrechtliche Beratung verlangt ein Höchstmaß an Sorgfalt und Diskretion. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen genau diese zu bieten.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Erben und Vererben:
Und plötzlich ist man auf Hilfe angewiesen…
Jederzeit kann im Leben eines jeden Menschen die Situation eintreten, dass er auf die Unterstützung anderer angewiesen ist. Es ist erleichternd, wenn man auf diesen Notfall vorbereitet ist und eine Person seines Vertrauens bevollmächtigt hat, Entscheidungen zu treffen.
Ab dem Moment, den der Vollmachtgeber bestimmt, kann der Bevollmächtigte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gegenüber Behörden, Banken etc. für den Vertretenen handeln. In persönlichen Belangen versetzt die Vollmacht den Bevollmächtigten in die Lage, dem Willen des Vertretenen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal Geltung zu verschaffen.
Auch hier finden wir nach ausführlicher Beratung maßgeschneiderte Formulierungen für Ihre Bedürfnisse und tragen für die ordnungsgemäße Beurkundung und Registrierung der Vollmachten Sorge.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Vorsorge und Betreuung:
Als Unternehmer brauchen Sie in vielen Fällen einen Notar an Ihrer Seite.
Gleich, ob Sie eine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH, UG oder AG), Geschäftsanteile übertragen, Satzungsänderungen herbeiführen oder relevante Veränderungen beim Handelsregister anmelden möchten: wir stehen Ihnen gerne und kompetent zur Seite.
Auf Grundlage Ihrer Wünsche und ggf. der Empfehlungen Ihrer steuerlichen Berater gestalten wir die notwendigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Handelsregisteranmeldungen und wickeln diese präzise und schnell ab.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht:
Vor der Hochzeit über eine Scheidung nachdenken? Was unromantisch klingt, kann ausgesprochen sinnvoll sein.
Auch bestimmte Vermögensverhältnisse lassen güterrechtliche Vereinbarungen empfehlenswert erscheinen, insbesondere, wenn es z.B. bei einem Ehepartner ein Familienunternehmen oder sonstiges Familienvermögen gibt, welches auch im Falle einer Scheidung vor Ansprüchen des anderen Ehegatten geschützt werden soll.
Die verschiedenen Güterstände, welche durch notariellen Ehevertrag vereinbart werden können, stellen den (künftigen) Ehegatten eine Vielfalt an Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere die sog. „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ erlaubt es den Ehegatten, güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen, die exakt auf ihre jeweiligen Lebens- und Vermögensverhältnisse zugeschnitten sind.
Sprechen Sie uns bitte gerne an. Im gemeinsamen Gespräch finden wir die Vereinbarungen, die für Ihren „Fall der Fälle“ die größtmögliche Absicherung beider Ehegatten darstellen.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich Ehe und Familie:
Susanne Wallraf, LL.M.
Notarin und Rechtsanwältin
Freschenhausener Weg 2
21220 Seevetal
Tel.: +49 (0)4105-859828-0
Fax: +49 (0)4105-859828-9
Mail: info@kanzlei-wallraf.de
Mo., Di. und Do.
8.30 – 16.00 Uhr
Mi. und Fr.
8.30 – 13.00 Uhr